Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und
Sachkundeprüfungfür
den Hundehalter ( BH/VT)
Die nachstehenden Regelungen treten ab 01. Januar 2002 in
Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH- Vereinen/Verbänden gültige
Bestimmungen.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf
Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die
Art der Vorführung und Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben.
Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und
alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Zur Vorführung in den Sparten FH, VPG, Obedience und IPO ist
der Nachweis der BH / VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH / VT
sind ausschließlich VDH- Leistungsrichter, die auf einer Richterliste
eines AZG – Mitgliedsvereines stehen. Die BHA / VT darf auch von VDH –
Agility – Leistungsrichtern abgenommen werden. Das Prüfungsergebnis ist
in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis
erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH –
Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH
bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen
Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH
– Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der
Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem
amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich
zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft
werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das
Zulassungsalter beträgt 15 Monate.
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur BH – Prüfung sind die gemeldeten
Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die
Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und / oder Chip – Nummer
erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine
Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit
erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die
Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf
auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste
Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im weiteren Verlauf der Prüfung
Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung
ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk – „
Unbefangenheitsprobe / Verhaltenstest nicht bestanden „ – eintragen.
Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen,
werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände
mitgenommen. Am Schluß der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten,
sondern nur ein Werturteil „ Bestanden“ oder „ Nicht bestanden“ vom
Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 %
der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom
Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden. Das zu vergebende
Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-,
Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die
Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfall an keine Frist gebunden.
Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den
Leistungsnachweis einzutragen.
Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem
Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere
Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fälle, die sich
nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR
beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in
schriftlicher Form bei zuständigen Verband / Verein einzureichen.Sie
kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muß von
dem Beschwerdeführer, dem
A)
Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung
beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken
Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal
erlaubt. In der Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher
Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden
Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden
sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder
Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dies vor
Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Läßt eine Behinderung des HF das
Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund
analog an der rechten Seite geführt werden. Der LR gibt die Anweisungen
zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechsel der
Gangarten usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch de
HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen. Das Loben des Hundes
ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden ) einzuhalten. Zwischen den
Übungen muß der Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht/ Mitführen der Führleine
Aus
versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des
gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein,
dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das
Brustgeschirr tragen muß. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das
Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen,
Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräteoder deren Attrappen
angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.
1. Leinenführigkeit
(15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten
handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF
auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf
Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritte
geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach
10 bis 15 Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen,
mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann
mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund
hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF
zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die
Kehrtwendungen sind vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen
„Fuß“ gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne
Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grund-stellung
nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden
Hund herantreten. Die Führ-leine soll während des Führens in der linken
Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf An-weisung des LR
geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier
Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die
Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen,
seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den
Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der
Leinenführigkeit und in der Freifo-lge zu zeigen. Dabei muß jeweils
mindestens einmal links und einmal rechts ( z.B. in Form einer 8 ) um
Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der
Nähe einer Person anzu-halten. Dem LR ist es freigestellt, eine
Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach Verlassen der
Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung ( 180°)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muß
aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund
hinten u den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit de HF als
Linkswendung ( Hund bleibt an der linken Seite des Hundeführers *
Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen.
2. Freifolgen (15
Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der
HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die
Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit
seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort
mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF
kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der
Festlegungen zu Übung 1.
3. Sitz aus der Bewegung (10 Punkte)
Hörzeichen „Sitz“
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindes-tens 10 Schritten hat sich der Hund auf das
Hörzeichen „Sitz“ schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF
stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des
Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter
Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder
stehen bleibt, so werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.
4. Ablegen in
Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das
Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der
Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen. Ohne andere
Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzusehen geht der HF noch 30
Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um
und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund
heran. Freudig und in schneller Gangart hat der sich Hund seinem HF zu
nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat
sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder
setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden bis zu 5 Punkte
abgezogen.
5. Ablegen des Hundes
unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Sitz“
Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF
seinen Hund an einen vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab
und zwar ohne die Führleine oder sonst irgendeinen Gegen-stand bei ihm
zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem
Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der
Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die
rechte Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn
mit dem Hör-zeichen „ Sitz“ in die Grundstellung . Sitzt , steht oder
liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich
mehr als seine eigene Körperlänge vom Platz, ist die Übung nicht
bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind
fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte)
erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.
B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem
geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR
legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen
Verkehrsraum ( Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der
öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer
Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen
dürfen nicht durch die Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B nicht vergeben. Für
das Bestehen dieser Prüfungsab-teilung ist der gesamte Eindruck über den
sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch
den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der
LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu
wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit seinem angeleiten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg . Der LR folgt dem Team in
angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an loser hängender
Leine – mit der Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig
zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (
Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt
zu zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von
mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit
Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung des HF neben ihm zu
sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung
ruhig zu verhalten.
2. Begegnung mit
Radfahrern
Der angeleite Hund geht mit dem HF einen Weg entlang und wird zunächst
von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt.
In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem HF und Hund
entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren
hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem
Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu
zeigen.
3. Begegnung mit
Autos
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei
wird eines der Fahrzeuge gestar-tet. Bei einem anderen Auto wird eine
Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben
ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine
Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder
zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und
allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit
Joggern oder Inline Skatern
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang.
Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern.
Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF
entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit
herabzusetzen. Der Hund muß nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die
überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es
ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die
Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt Jogger können auch ein oder zwei Inline Skater Hund und
Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegenkommen.
5. Begegnung mit
anderen Hunden
Bei Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich
der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „ Fuß“
wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder
Platz-position bringen.
6. Verhalten des
kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten
gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg
einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf
Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring
oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht, in ein Geschäft oder
einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant ( Auftragsperson) mit
einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf
Schritt am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers
ruhig zu verhalten. Den vorbeige-führten Hund ( kein Raufer verwenden!)
hat er ohne Angriffshandlung ( starkes Zerren an der Leine ,
andau-erndes Bellen ) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der
Hund wieder abgeholt.
Anmerkung:
Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die
einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten
durchführt oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren
lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso
verfährt.
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