Die Nase ist
das am höchsten entwickelte Sinnesorgan des Hundes. Daher orientiert er sich
hauptsächlich nach seinem Geruchssinn
Diese angeborene Veranlagung können wir uns so zu
Nutzen machen, dass der Hund durch gezielte Ausbildung für die
verschiedensten Suchaufgaben, wie z. B. als Fährtenhund, eingesetzt werden
kann.
Die Fährtenarbeit ist eine artgerechte Beschäftigungsmöglichkeit, welche
den Hund nicht nur körperlich, sondern vor allem auch geistig fordert.
Beim Fährten muss der Hund eine vom Menschen gelegte
Fährte (Spur) sicher und korrekt ausarbeiten. Beim Ausarbeiten dieser Fährte
soll der Hund mit tiefer Nase dem genauen Verlauf der Fährte folgen.
Zusätzlich liegen auf der Fährte verschiedene
Gegenstände, die der Fährtenleger auf die Fährte gelegt hat. Diese muss der
Hund verweisen (anzeigen), und zwar sitzend, stehend oder liegend.
Als Fährtenuntergrund sind Wiese, Acker und Waldboden,
also alle natürlichen Böden geeignet.
Die Gegenstände dürfen maximal eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 –
3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1 cm aufweisen. Das
Material kann Leder, Kunstleder, Textilien und Holz sein.
Was benötigt man zum Fährten?
Wetterfeste Kleidung (die auch schmutzig werden darf),
Gummistiefel, ein Suchgeschirr, eine Fährtenleine (10 m lang), eine
Fährtentafel (zum markieren des Abgangs), ein Spielzeug für den Hund,
viele nicht zu klein geschnittene Leckerli (Wiener, Leberkäse o.ä.) und
natürlich einen geeigneten Hund.
Aber das Wichtigste sind Ausdauer und Fleiß des
Hundeführers, denn hier gilt:
Ohne
Fleiß kein Preis".
Prüfungen und Voraussetzungen
Es gibt fünf verschiedene Prüfungen:
Fährtenprüfung 1 (FPr 1), Fährtenprüfung 2 (FPr 2), Fährtenprüfung 3 (FPr
3). Zur Ablegung dieser drei Prüfungen ist Voraussetzung, dass der Hund
mindestens 15 Monate alt ist und eine VDH-Begleithundprüfung mit
Verhaltenstest (BH/VT) erfolgreich abgelegt hat.
Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH-1). Zur Ablegung dieser Prüfung ist
Voraussetzung, dass der Hund mindestens 18 Monate alt ist und eine BH/VT-Prüfung
erfolgreich abgelegt hat.
Fährtenhundprüfung Stufe 2 (FH-2). Zur Ablegung dieser Prüfung ist
Voraussetzung, dass der Hund mindestens 20 Monate alt ist und die
Fährtenhundprüfung Stufe 1 abgelegt und bestanden hat.